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Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (C-314/01) steht fest, dass das Vergaberecht die Beauftragung von Generalübernehm ern durch öffentliche Auftraggeber erlaubt.

Gisela und Adam Merschbacher GbR

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Zweiter Rettungsweg

Kann der zweite Rettungsweg nicht über einen Flur oder Treppenhaus sichergestellt werden, so muss eine Treppe nach unten errichtet oder eine Auftrittsfläche für ein anleiterbares Rettungsgerät der Feuerwehr geschaffen werden. Ansonsten gelten die gleichen Anforderungen wie für den ersten Rettungsweg.Fluchttreppe

Es ist zwingend erforderlich und auch notwendig, dass aus jedem Standort innerhalb eines Gebäudes zwei Rettungswege ins Freie nachzuweisen sind. Insbesondere in Bestandsgebäuden erfordert diese im § 33 (1) MBO eindeutig formulierte Gesetzmäßigkeit ein interdisziplinäres Zusammenwirken aller am Bau Beteiligten. Belange der Ästhetik, meist auch des Denkmalschutzes, der Konstruktion, der Grundrissgestaltung, der Nutzungsspezifik, der Benutzbarkeit, der Gebäudesicherheit und nicht zuletzt der Kosten spielen hierbei eine maßgebende Rolle.

Den 2. Rettungsweg kann man auf mehrere Arten nachweisen:

  • Es ist eine weitere „notwendige“ Treppe nach § 34 MBO vorhanden
  • Es ist eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle vorhanden, wobei die Feuerwehr über die hierfür erforderlichen Rettungsgeräte auch verfügen muss und bei Sonderbauten wegen der Personenrettung keine Bedenken haben darf
  • Darauf folgt:
  • Die so genannte „Nottreppe“ (häufig als Außentreppe geplant) ist ebenfalls eine notwendige Treppe, für die § 34 MBO uneingeschränkt gilt und für die eine allgemein anerkannte Regel der Technik als Entwurfsnorm zu berücksichtigen ist (DIN 18065)
  • Regelmäßig ergeben sich die Bedenken beim Einsatz der Rettungsgeräte in Sonderbauten dann, wenn
    • einerseits die Rettungsgeräte, die benötigt werden, nicht verfügbar sind und
    • anderseits die zur Verfügung stehende Zeit für die Personenrettung nicht ausreicht, um alle Personen sicher aus dem Gebäude zu evakuieren

Die zur Verfügung stehende Zeit ergibt sich dabei immer im Einzelfall z. B. aus dem Feuerwiderstand raumabschließender oder tragender Bauteile, welche die Personen solange schützen oder tragen sollen, bis die Feuerwehr vor Ort ist, die Rettungsgeräte einsatzbereit (Hilfsfrist) sind und zudem die Evakuierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Bei einer durchschnittlichen Rettungsrate von 3 min pro Person können mit einfachen und logischen Ableitungen ganz schnell die tatsächlichen Bedenken begründet oder die Machbarkeit des Einsatzes der Rettungsgeräte nachgewiesen werden.

Sobald sich das Erfordernis eines 2. baulichen Rettungsweges an oder in einem bestehenden mehrgeschossigen Gebäude ergibt, ist zunächst die Frage zu beantworten, in welcher Weise der Höhenunterschied überwunden werden kann. Hierfür bieten sich prinzipiell verschiedene Lösungsansätze, die in Anhängigkeit der spezifischen Gegebenheiten mehr oder weniger praktikabel sind.

Die Wahl des 2. Rettungsweges ist abhängig von

  • den Platzverhältnissen im Gebäude und auf dem Grundstück,
  • den Grundrissstrukturen (Zugänglichkeit des RW, Erschließung der Nutzungen),
  • den konstruktiven Gegebenheiten (Fundamentierung, Verankerung am und im Gebäude, Durchbruch im Gebäude, Lastableitung neuer / alter Bauteile),
  • den ästhetischen Ansprüchen (Fassadengestaltung, Denkmalschutz),
  • den nutzungsspezifischen Erfordernissen (hilfsbedürftige Personen, Belegungsdichte),
  • den monetären Bedingungen (Investitionen, Wartungskosten, steuerliche Abschreibung usw.),
  • den versicherungsrechtlichen Vorgaben (Einbruchschutz, Betriebsunterbrechung).
  • Die angenehmste, aber sicher auch kostenintensivste Art der Höhenüberwindung ist der Aufzug, wobei seine Benutzung im Brandfall nur möglich ist, wenn es sich um einen Feuerwehraufzug nach DIN EN 81-72 handelt.

Die einfachste und nur für flache Gebäude geeignete Art der Höhenüberwindung ist offensichtlich die Rampe (Wendel- oder Spiralrampe oder geneigte Ebene), wobei diese Lösung aufgrund der nur geringen Neigung einen erheblich größeren Platzbedarf für die Höhenüberwindung nach sich zieht, als eine Treppe. Der Vorteil ist, dass deren Benutzung auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen möglich ist.

 

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