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Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (C-314/01) steht fest, dass das Vergaberecht die Beauftragung von Generalübernehm ern durch öffentliche Auftraggeber erlaubt.

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Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis

Die Begriffe Brandschutzkonzept, Brandschutznachweis und Brandschutzgutachten werden häufig für die gleiche Verwendung gebraucht, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen.

Brandschutzkonzept
Ein Brandschutzkonzept stellt, wie der Name schon sagt, einen Übersichtlichen Eindruck über alle geplanten und vorhandenen Maßnahmen des baulichen und abwehrenden, sowie des organisatorischen Brandschutzes dar. Man benötigt das Brandschutzkonzept in erster Linie für Sonderbauten, wie Bahnhöfe, Krankenhäuser, Industriebauten, Sportstätten oder Hotels, um die vorhandenen Risiken zu beherrschen und die relevanten bzw. definierten Schutzziele zu erreichen.Brandschutznachweis

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn
a) von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll
b) oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung handelt.

Brandschutzkonzepte erstellt in der Regel ein Fachplaner, der den Überblick über alle möglichen Brandschutzkomponenten besitzt und auch Kompensationsmaßnahmen und Befreiungen in sein Konzept einfließen lässt. Der Begriff Fachplaner ist nicht geschützt. Dabei kann es sich um spezielle Brandschutzfachingenieure, Feuerwehrleute der höheren Dienstgrade, oder jeden beliebigen (Bau-) Ingenieur handeln, der sich so nennt. Die Qualität des Brandschutzkonzeptes hängt dabei in hohem Maße von der Qualifikation des Planers ab. In NRW soll ein Brandschutzkonzept gem. §58 Abs. 3 BauO NRW durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt sein. In Bayern muss ein Brandschutzkonzept (gem. Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO) ab Gebäuden der Gebäudeklasse 4 oder auch niedrigerer Sonderbauten durch einen Sachverständigen oder Ingenieur mit nachgewiesener und eingetragener Ausbildung erstellt sein.

Hinweise und Information zur Planung und Prüfung sind in der VdS 3547 : 2014-02 (01) Publikation ersichtlich.

Der Inhalt eines Brandschutzkonzeptes ist nicht starr vorgeschrieben, er sollte jedoch aus übersichtlichen Planunterlagen, einem Erläuterungsbericht mit Textteil und gegebenenfalls tabellenförmiger Festlegung von Anforderungen bestehen. Für die Gliederung des Textteils haben sich folgende Hauptüberschriften bewährt:

  • Vorbemerkung, Einleitung
  • Liegenschafts- und Gebäudeanalyse
  • Baurechtliche Einordnung, Schutzziele, Risikobewertung
  • Brandschutzmaßnahmen

Erfassen sollte der Planer darin alle Maßnahmen, durch die die Möglichkeit der Brandentstehung verhindert oder seine Auswirkungen auf ein möglichst geringes Maß begrenzt wird. Dabei sollen die folgenden Schutzziele erreicht werden:

  • Schutz für Mitarbeiter, Nutzer und Besucher eines Gebäudes und für die Rettungs- und Löschkräfte im Brandfall
  • Schutz von Kulturgütern (z.B. Gemälde), vor ökologischen Schäden (Umwelt- und Gewässerschutz) und vor Schäden der Nachbarschaft
  • Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz für die Bausubstanz und den Inhalt, um die Marktposition und Marktkompetenz zu behalten, aber auch für die Volkswirtschaft.

Die ersten beiden Schutzziele werden durch öffentliche Interessen bestimmt, das Dritte liegt im vorrangigen wirtschaftlichen Interesse. Ein Brandschutzkonzept ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe von aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die realisiert werden müssen, um die zu erwartenden Brandschäden auf ein verantwortbares Maß zu reduzieren.

Ein Brandschutzkonzept ist für Unternehmer, Behörden und Hausbesitzer eine Entscheidungshilfe und legt fest, welche Maßnahmen mit welcher Priorität und Dringlichkeit zu treffen sind. Es muss von involvierten Organisationen, Bauherrn, Mietern, Betreibern und Versicherern akzeptiert werden können und sollte ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Es besteht immer aus verschiedenen Brandschutzeinrichtungen und organisatorischen Maßnahmen, deren Auswahl von den möglichen Brandszenarien, vom festgelegten Schutzziel und vom akzeptierten Schaden aus Sicht der oben genannten Schutzziele anhängig ist.

Ein Brandschutzkonzept ist eine Momentaufnahme, die sich mit ihrer Umsetzung und geänderten Erfordernissen anpasst. Erfolgreich und Richtig ist ein Brandschutzkonzept nur dann, wenn es bei einem Brand oder in realitätsnahen Brandversuchen oder Simulationen gezeigt hat, dass es in der Brandverlaufskette einen wesentlichen Effekt zur Verknüpfung des Brandes bzw. zur Erreichung der gewünschten Schutzziele gezeigt hat. Dazu reichen theoretische, physikalische Überlegungen nicht aus. Simulationen als wahrscheinlichkeitstheoretische Nachweise könnten dabei eine wichtige Rolle spielen.

Ist zur Errichtung des Schutzzieles als Kompensationsmaßnahme für baulichen Mängel der Einbau einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 erforderlich, muss ein Brandmeldekonzept nach DIN 14675 Phase 5 erstellt werden.

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