Logo-bsl
Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (C-314/01) steht fest, dass das Vergaberecht die Beauftragung von Generalübernehm ern durch öffentliche Auftraggeber erlaubt.

Gisela und Adam Merschbacher GbR

Josef-Danzer-Str. 4
82152 Planegg
T. 089/89501754

Impressum


Kontakt

Links
Datenschutz- erklärung


Brandmeldeanlagen

Brandfrüherkennung
Desto früher, in der Phase der Brandentstehung, ein Brand entdeckt und an die richtige Stelle gemeldet wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Personen gerettet und das Feuer rechtzeitig unter Kontrolle gebracht wird.

Automatische Brandmeldeanlagen übernehmen diese Arbeit; erkennen Brände frühzeitig und leiten Steuer- und Alarmierungsmassnahmen ein.

Aufbau einer Brandmeldeanlage

Die Konzeption von Brandmeldeanlagen setzt eine vielseitige Kenntnis über typische Merkmale und Kenngrößen von Brandmeldern, Anforderungen (VdS, VDE),  Normen und Regeln (DIN, CEN), sowie Planungsgrundsätze aus der Brandschutztechnik voraus.

Während der Personenschutz in der Regel durch Gesetzte und behördliche Vorschriften geregelt wird, ist der Sachwertschutz vorwiegend eine Angelegenheit der Versicherungen.

 

Brandschutzziele

  • Personenschutz Gefahrvermeidung für Leben und Gesundheit
  • Sachwertschutz Gefahrvermeidung für materielle Gegenstände
  • Umweltschutz Vermeidung von Umweltschäden

Normen und Richtlinien
Für Brandmeldeanlagen gilt in Deutschland die DIN VDE 0833-2 (VDE 0833 Teil 2) „Festlegungen für Brandmeldeanlagen (BMA)“, mit den „Allgemeinen Festlegungen“ in Teil 1. Für die Phase der Planung, Installation und den Betrieb gelten die Anforderungen nach DIN 14675 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“, die durch eine zertifizierte Fachfirma zu erbringen sind.

Das Technische Komitee (CEN TC 72) „Brandmelde- und Feueralarmanlagen“ des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ist für die EN 54-14 „Brandmeldeanlagen – Richtlinie für Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Instandhaltung“ zuständig.

Die wichtigste Richtlinie für Errichter und Betreiber ist, wenn der Anspruch auf Anerkennung einer automatischen Brandmeldeanlage durch den Versicherer im Rahmen der technischen Risikobewertung erhoben wird die VdS 2095 (2010-05). In der Regel wird im Versicherungsvertrag der Einbau einer VdS-anerkannten BMA gemäß Klausel 3610 gefordert und vereinbart.

Voraussetzung für die VdS-Anerkennung ist, daß die BMA von einer VdS-anerkannten Fachfirma nach VdS 2095 geplant und unter Verwendung VdS-anerkannter Teile , die auf funktionsgemäßes Zusammenwirken abgestimmt sind, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, errichtet wird.

Die VdS-Richtlinien (VdS 2095 : 2010-05) sind auf der Grundlage der vollinhaltlich  übernommenen Norm DIN VDE 0833 Teil 2 (2015-11) um einige Anforderungen eingeschränkt und/oder ergänzt worden. Weiterhin sind bei Planung und Einbau von VdS-anerkannten BMA die Normen DIN VDE 0100 und DIN VDE 0800 in der jeweils gültigen Fassung sowie generell die im Text aufgeführten Normen zu beachten. Bei BMA, die Feuerlöschanlagen ansteuern, müssen darüber hinaus die entsprechenden Richtlinien für Feuerlöschanlagen berücksichtigt werden.

Haushalts-Rauchalarmmelder nach E DIN EN ISO 12239 (2010-12) und deren Zusammenschaltungen sind keine Brandmeldeanlagen im Sinne dieser Norm.

 

Aufbau einer Brandmeldeanlage

Vereinfacht dargestellt, setzt sich eine Brandmeldeanlagen (BMA) aus den Komponenten wie in obigem Bild zusammen. Kopf oder Gehirn einer Brandmeldeanlage ist die Brandmeldezentrale. Sie wertet die Meldungen der automatischen und manuellen Brandmelder aus und gibt, je nach Programmierung, eine Anweisung an die optischen, akustischen Signalgeber und/oder die Feuerwehr, bzw. ein Wachunternehmen weiter. Eine Brandmeldezentrale kann aber auch die Ansteuerung von RWA-, Feuerlösch- und Lüftungsanlagen übernehmen.

Während früher Brandmeldeanlagen lediglich als Ergänzung zu den Maßnahmen des baulichen Brandschutzes zum Einsatz kamen, sieht die neue Industriebaurichtlinie eine Vergrößerung der Brandabschnitte vor, wenn ein Brandmeldeanlage zum Einsatz kommt.

Die falsche Auswahl der Brandmelder kann zweierlei Wirkungen verursachen. Wird ein Brand nicht rechtzeitig erkannt, da der Melder auf die Kenngröße Feuer, Flammen oder  oder Rauch nicht richtig reagiert, so können Personen- und Sachschäden entstehen, die vermeidbar gewesen wären. Löst dagegen ein Melder falsch aus und erzeugt einen sogenannten Fehlalarm, so steht unnötigerweise plötzlich ein Feuerwehrlöschzug vor der Tür, der zur gleichen Zeit womöglich an einer anderen Stelle benötigt wird.

Foto 2012 klein
hier könnte Ihre Werbung stehen

 

Themen sind u.a .:
 

Feuer- und Rauchschutztüren

Rauchabzugsanlagen

Brandschotte

Sprinkleranlagen

Erster Rettungsweg

Zweiter Rettungsweg

Feuerlöscher

Brandmeldeanlagen

Feuerwehrschlüsseldepot

Brandschutzkonzepte

Brandschutzfibel_2. Auflage

Flucht- und Rettungswege

Brandschutz

Sicherheitsfibel 2.Auflage

Rauchwarnmelder

Sicherheitsanalyse für Gewerbe

Sicherheitsanalyse für Haushalte