Erster Rettungsweg
Das ist der Weg, der im Gefahrenfall von flüchtenden Person als erstes aufgesucht wird, also der meist benutzte Verkehrsweg. Dieser Weg muss mindestens der voraussichtlichen Zeitdauer des Fliehens standhalten und darf nicht durch Raucheintritt unpassierbar werden.
Der Fluchtweg wird durch den Weg und den Brandabschnitt (z.B. Tür oder Tor) definiert. Die baulichen Voraussetzungen sind in der DIN 4102 geregelt. Die Brennbarkeit von Baustoffen und Bauteilen im Bereich von Rettungswegen bezieht sich auf alle Teile, also auch auf Fußböden, Wandverkleidungen und elektrische Funktionsteile (z.B. Kabel).
Aus Untersuchungen über das Fluchtverhalten von Menschen im Brandfall liegen umfangreiche Erkenntnisse vor. Mit entsprechenden Computer-Programmen lassen sich – speziell für größere Veranstaltungen – Fluchtrichtung, Fluchtgeschwindigkeit und Stauzonen simulieren. Vereinzelt wurden die Ergebnisse in die Bauordnungen übernommen. Danach ist in Fluren eine Stufenfolge von weniger als drei Stufen unzulässig, nachdem man herausgefunden hat, dass der flüchtende Mensch mindesten drei aufeinanderfolgende Stufen erwartet. Andererseits fand die Erkenntnis keinen Zugang in die Vorschriften, dass die Hauptfluchtrichtung bei freien Strecken meist gegen den Uhrzeigersinn verläuft.
Die Breite der Rettungswege ist von der maximal zu erwartenden Personenanzahl und deren Mobilität abhängig. Auf den Wegen dürfen keine Einbauten und Lagerungen vorgenommen werden, die den Fluchtweg verstellen oder zu Stauungen führen würden. Die Rettungsweglänge ist unter anderem von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Bei offenen Garagen liegt sie bei 50 m, nachdem der Rauch schnell abgeführt werden könnte. Die Dauer der Begehbarkeit eines Rettungsweges lässt sich durch eine ausreichende Belüftung und eine erhöhte Feuerwiderstandsdauer positiv beeinflussen. Ein Rettungsweg ist gleichzeitig auch ein Zugang für die Feuerwehr und sollte so gebaut sein, dass er wie ein „Fluchttunnel“ wirkt, wenn einzelne Bauteile darüber einstürzen oder zusammenbrechen.
Die Rettungsweglänge wird in nachstehender Tabelle für die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten am Beispiel der Bauordnung und den Sonderbauverordnungen von Nordrhein-Westfalens aufgezeigt.
Rettungsweglängen
Bauart/Nutzung
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Bauordnung
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Maximale Rettungs- weglänge
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Allgemein
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von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum Treppenraum oder ins Freie
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35 m
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Hochhäuser
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von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum Treppenraum oder ins Freie
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25 m
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Krankenhäuser
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von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes bis zum Treppenraum oder ins Freie
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30 m
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Versammlungsräume
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von jedem Besucherplatz bis zum Ausgang des Versammlungsraumes
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25 m
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von jedem Punkt eines Flures bis zum Treppenraum
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30 m
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Verkaufsstätten
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von jedem Punkt des Verkaufsraumes bis zum nächsten Hauptgang
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10 m
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von jedem Punkt der Verkaufsstätte bis zum nächsten Ausgang, notwendigen Flur oder Treppenraum
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25 m
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Gaststätten
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von jedem Gastplatz bis zum nächsten Hauptgang
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5 m
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bei mehr als 400 Gastplätzen von jedem Gastplatz bis zum nächsten Ausgang
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25 m
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Garagen
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in geschlossenen und unterirdischen Garagengeschossen von jeder Stelle bis zum nächsten Ausgang oder Treppenraum
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30 m
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in oberirdischen offenen Garagen von jeder Stelle bis zum nächsten Treppenraum oder Ausgang
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50 m
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Schulen
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von jeder Stelle eines Unterrichtsraumes bis zum nächsten Treppenraum oder Ausgang (Luftlinie)
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25 m
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in Sporthallen
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35 m
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